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Wann darf Ihr Rasenroboter Rasenmähen…?

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Wann darf man Rasenmähen

Rasenroboter erleichtern die Arbeit, aber…

Ein Rasenroboter im eigenen Garten ist eine große Erleichterung und eine wichtige Hilfe bei den vielen anstrengenden Gartenarbeiten. Wählen Sie jedoch nicht den richtigen automatischen Rasenmäher ist Zoff mit dem Nachbarn und evtl. mit der Gemeinde/Stadt vorprogrammiert, denn die Arbeitsweise der Mähroboter unterscheidet sich komplett vom bisherigen Rasenmähen. Der Rasenroboter mäht nicht 1 mal in der Woche, sondern pflegt Ihren Rasen fortwährend das heißt meist mehrere Stunden täglich. Wenn Sie sich dann für keinen flüsterleisen Rasenroboter entschieden haben, kommen folgende Probleme umgehend auf Sie zu:

Nachbarstreit-Rasenroboter-Einsatzzeiten

  • Nachtbetrieb des Mähroboters ist ausgeschlossen
  • Sie fühlen sich tagsüber durch das Geräusch des Mähroboters gestört
  • Ihre Nachbarn fühlen sich tagsüber durch das Mährobotergeräusch gestört

Wann darf man mit einem herkömmlichen Rasenmäher den Rasen mähen?

Die Rasenmäher der älteren Bauart – oder auch neuere Geräte mit einem Benzinantrieb – sind oft besonders laut. Deshalb gelten für die Nutzung dieser Rasenmäher sehr harte Beschränkungen. Zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigung dürfen die Geräte – in Wohngebieten – ausschließlich in den Zeiten zwischen 9 und 13 und zwischen 15 und 17 Uhr eingeschaltet werden.

Die gesetzlichen Vorschriften für Rasenroboter

Die modernen Roboter sind bereits von ihrer Bauart her auf den geräuscharmen Betrieb ausgelegt. Insbesondere die Mähroboter von Husqvarna sind dabei extrem leise.

Die Umweltverträglichkeit der Geräte wird mit einem EU-Prüfsiegel – in Form einer stilisierten Blume, umrandet von Eurosternen – bestätigt.

Da diese Geräte die gesetzlich festgelegte Lärmobergrenzen von 59 Dezibel nicht überschreiten, dürfen sie Werktags – das heißt an allen Wochentagen außer Sonn- und Feiertagen – von 7 bis 20 Uhr benutzt werden.

Es ist daher anzuraten, bei dem Erwerb eines Rasenroboters ganz genau auf die Lautstärke des automatischen Rasenmähers zu achten.

Der Vorrang der regionalen Verordnungen

Die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften legen die Obergrenze für eine zumutbare Lärmstörung fest. Die Städte und Gemeinden dürfen jedoch eigene Verordnungen erlassen, die die bundesweit geltenden Regelungen noch weiter verschärfen.

Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, ist es daher zu empfehlen, sich direkt bei der Stadt – oder bei der Gemeinde – nach den lokalen Vorschriften zu erkundigen.

Die Folgen der Rechtsverstöße

Werden die erlaubten Zeiten – oder die Lautstärken – nachhaltig überschritten, bedeutet dies eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann eine empfindliche Geldstrafe nach sich ziehen. Die genaue Höhe der Strafen variiert von Ort zu Ort und kann – in einigen Fällen – bis zu 5.000 Euro betragen.

Gerichtsurteil passend zum Thema, wann darf ein Rasenroboter arbeiten

In einem Gerichtsurteil klagte ein Nachbar gegen einen Rasenroboter-User, weil sich der Nachbar durch die Geräuschentwicklung des automatischen Rasenmähers gestört fühlte.

Der Angeklagte wurde jedoch freigesprochen, weil er die angegebenen Ruhezeiten eingehalten hat und weil beim Nachbarn nur eine “Lärmbelästigung” von unter 50dB(A), ausgehend vom Mähroboter, gemessen werden konnte. Quelle Gerichtsurteil Rasenroboter ==> hier klicken

Es ist deshalb von großer Bedeutung, bei dem Erwerb eines Rasenroboters stets die Lautstärkeangaben genau zu überprüfen und die nötige Mähzeit für Ihre Fläche genau zu berechnen. Geschieht dies und werden die Ruhezeiten genau eingehalten, wird der Mähroboter lange Zeit eine echte Bereicherung in Ihrem Garten sein.

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